Hinweis nach Batteriegesetz (BattG)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden! Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an uns zurückgeben. Unsere Adresse finden Sie im Impressum.
Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder
Schwermetalle, die der Umwelt und der Gesundheit schaden können. Batterien
enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel
und können wiederverwertet werden.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
- Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
- Pb: Batterie enthält Blei
- Cd: Batterie enthält Cadmium
- Hg: Batterie enthält Quecksilber
Hinweis nach Elektrogesetz (ElektroG)
Nach dem Elektrogesetz dürfen seit 2006 alle Elektro-Altgeräte, die mit einem Kabel oder mit Batterien (Akkus) betrieben werden, nicht in den Hausmüll gegeben werden und müssen separat entsorgt werden.
Für den privaten Haushalt ist die Rückgabe bei den kommunalen Sammelstellen meist kostenfrei. Adressen und Öffnungszeiten erfahren Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Diese Regelung gilt für alle Elektro- und Elektronikgeräte – vom batteriebetriebenen Leuchthalsband über die Hundeschermaschine bis hin zum elektrischen Trimmtisch oder Fön.

Seit dem 24.03.2006 werden Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, mit der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass das Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf.
Elektro- und Elektronikgeräte können gefährliche Stoffe enthalten und dadurch die menschliche Gesundheit sowie die Umwelt gefährden. Eine fachgerechte Entsorgung ist daher unbedingt erforderlich.